Gesetze / Soldatenversorgungsgesetz
SVG§ 37 Nicht zu berücksichtigende Zeiten
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 1
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- OVG NRW, 03.04.2023 – 1 A 2640/20Zitiert von 8
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Zeiten nach § 30 des Bundesbesoldungsgesetzes sind nicht ruhegehaltfähig.